Wie werden Entscheidungen getroffen? Was ist der Rat? Und wie funktioniert das mit dem Ratsmandat?
„Aus jeder Sportgruppe gibt es zwei Personen, die als Delegierte im Rat zusammenkommen. Gemeinsam mit dem Vorstand entscheiden sie über die Belange des Vereins.‟
„Was ist der Rat? Das wissen wir irgendwie alle, denke ich. Räte sind überall auf der Welt die natürliche Form der Selbstorganisierung. Man berät sich. Man berät über Probleme und Lösungen. Auch hierzulande gab es schon vor tausenden Jahren Räte als Form der Selbstverwaltung. Sogenannte Things, bei den Germanen, die meisten unter freiem Himmel unter Lindenbäumen stattfanden. Auch viele Indigene, sozialistische und kommunistische Bewegungen organisierten sich in Räten. Räte sind, wie die Leute von unten sich verwalten. Wir beraten uns und entscheiden – miteinander, nicht übereinander. Da wo sie gut funktionieren, führen sie dazu, dass Leute keine Macht anhäufen und sich gegeneinander durchsetzen, sondern im Sinne aller handeln.‟
– Aus der Rede anlässlich des 1. Geburtstages des Roten Stern Kölns am 11.5.2024
Einleitung
Wir wollen uns im Roten Stern so organisieren, dass wir so viel Struktur wie nötig und so wenig wie möglich haben. Auf überflüssige Treffen, die nur wegen der Treffen stattfinden, verzichten wir, um uns nicht zu überlasten. Wir wollen, dass Entscheidungen da getroffen werden, wo es die Mitglieder betrifft. (Zum Beispiel: Vom Tischtennis muss niemand darüber entscheiden, geschweige denn mitreden, wie viele Volleybälle die Volleyball-Abteilung benötigt und andersrum. Das weiß die Volleyball Abteilung selbst am besten.)
Selbstverwaltete Sport- und Kulturgruppen
Die Sport- und Kulturgruppen sollen sich selbst organisieren. Wie es in den Gruppen/Abteilungen zu Entscheidungsfindungen kommt, ist den Gruppen selbst überlassen. Wichtig für das Funktionieren der Ratsstruktur ist, dass 1-2 Personen aus der Gruppe im Rat sind und die Schnittstelle zwischen dem restlichen Verein und der Abteilung bilden. Auch wie sich die Abteilungen organisieren, ist den Abteilungen selbst überlassen. Die Ratsdelegierten können sich im Rat zu den Organisationsformen austauschen und einander beraten. Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Selbstorganisierung. Jede Abteilung ist unterschiedlich und darf sich gerne auch zu unterschiedlichen Phasen unterschiedlich organisieren. Manche Gruppen haben eine feste Orga-Gruppe, andere Gruppen klären alles auf einem Plenum, bei manchen gibt es verschiedene Arbeitskreise oder Gruppen, bei wieder anderen gibt es Abteilungstreffen und natürlich auch Mischformen. Wenn eine Abteilung aus mehreren Gruppen besteht, ist es ratsam, dort auch ein Rätesystem einzuführen und einen Abteilungsrat zu gründen, in dem sich Delegierte der einzelnen Gruppen/Angebote austauschen. Auch Abteilungstreffen, zu denen alle Mitglieder der jeweiligen Abteilung eingeladen sind, haben sich als sinnvoll erwiesen.
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt. Dort wird der Vorstand gewählt. Alle Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind bindend.
Der Vorstand
Der Vorstand wird alle zwei Jahre gewählt und haftet für den Verein. Entscheidungen, die die öffentliche Kommunikation nach außen betreffen, trifft und verantwortet der Vorstand. Dies geschieht in den meisten Fällen in enger Absprache mit dem Rat. Vorstandssitzungen sind öffentlich für die Beiratsmitglieder. Der Vorstand bereitet die Sitzungen des Rats vor, außerdem leitet er den Verein, indem er zentrale Termine plant und die verschiedenen Bedürfnisse des Vereins koordiniert.
Der Rat
Formell gesehen sind Ratssitzungen, Vorstandssitzungen mit Beirat. Der Vorstand tagt aber auch ohne Beirat und der Beirat kann sich auch ohne Vorstand treffen. Der Rat trifft sich (je nach Bedarf) 3-4 Mal im Jahr. Im Rat sind alle Sport- und Kulturgruppen und der Vorstand vertreten. Komitees, wenn sinnvoll, haben auch die Möglichkeit, im Rat vertreten zu sein. Aus jeder Abteilung sollte mindestens eine ratsdelegierte Person an den Ratssitzungen teilnehmen. Es gibt eine Chatgruppe, in der ein schneller Austausch über kurzfristige Entscheidungen möglich ist. Dazu können Abstimmungen gemacht werden, die von den Ratsdelegierten im Interesse der zu vertretenden Gruppe beantwortet werden. Um herauszufinden, wie die Mitglieder aus der zu vertretenden Gruppe bei einer Frage abstimmen würden, gibt es verschiedene Möglichkeiten und es ist den jeweiligen Gruppen selbst überlassen, wie sie es handhaben möchten. Der Rat ist für die Vereinsentwicklung zuständig, indem der regelmäßige Austausch zwischen den verschiedenen Gruppen mit dem Vorstand die Gesamtlinie des Vereins prägt.
Das Ratsmandat
Als Ratsdelegierte bildest du die Schnittstelle zwischen deiner Abteilung, dem Vorstand und den anderen Abteilungen. Wenn es eine wichtige Info gibt, bist du dafür verantwortlich, dass die Info die Mitglieder in deiner Abteilung erhalten. Wenn die Mitglieder deiner Abteilung ein wichtiges Anliegen oder eine Info an den Rest des Vereines haben, bist du dafür verantwortlich, das Anliegen in den Rat bzw. an den Vorstand zu tragen. Wenn der Vorstand etwas von deiner Abteilung möchte, kann er sich an dich wenden. Außerdem bist du ansprechbar für deine Abteilung und kannst Anliegen an die richtige Stelle tragen oder an die richtige Person verweisen.
Als Ratsdelegierte hast du einen Überblick darüber, was im Verein passiert. Wenn Feste anstehen, weißt du, wann diese anstehen und kannst deiner Abteilung frühzeitig Bescheid geben und dich z.B. für Spieltagsverlegungen einsetzen, wenn ein Spieltag zufällig auf einem wichtigen Vereinstermin liegt. Du merkst, wenn Termine kollidieren und kannst das an geeigneter Stelle ansprechen/umplanen. Du planst aktiv an der Jahresterminplanung mit und erhebst Einspruch, wenn Termine für eure Abteilung unpassend sind, so dass die Jahresplanung sich an den Terminen der Abteilungen anpassen kann. Die wichtigen Abteilungs-Termine, wie z.B. Spieltage und andere Termine werden dem Rat kommuniziert.
Im Rat bist du aktiver Teil der Entscheidungsstruktur. Wenn Entscheidungen getroffen werden müssen, stimmst du im Interesse deiner Abteilung ab, du äußerst Bedenken gegen Vorhaben, wenn du denkst, dass sie den Vereinswerten / Prinzipien widersprechen. Es ist allerdings nicht deine Aufgabe, dich mit deiner eigenen Meinung oder deinen eigenen Interessen an Entscheidungsfindungen zu beteiligen.
Deine Aufgabe ist es, den Verein nach bestem Wissen und Gewissen mitzuentwickeln. Bei (politischen) Entscheidungen versuchst du, im Interesse deiner Gruppe zu diskutieren. Wir suchen gemeinsam Entscheidungen, die den Grundwerten des Vereins entsprechen. Bei Unsicherheiten kann es helfen, innerhalb der Abteilung die Möglichkeit zur Diskussion zu öffnen und dir so ein Gefühl zu geben, wie du dich in der Diskussion verhältst.
Du bist jederzeit abwählbar/ersetzbar. Sobald du das Gefühl hast, deinen Aufgaben nicht angemessen nachkommen zu können, kannst du das Amt jederzeit ablegen. Wenn deine Abteilung sich nicht angemessen vertreten fühlt, kann sie dich jederzeit abwählen und durch eine andere Person ersetzen. Um dies zu ermöglichen, braucht es Transparenz zwischen dir und deiner Abteilung.
Mit dem Ratsmandat bekommst du Zugang zu Wissen aus dem Verein, das nicht alle haben. Du bekommst auch Verantwortung für eine funktionierende Kommunikation zwischen der Gruppe und dem Rest vom Rat (in beide Richtungen). Mit Wissen und Verantwortung geht auch immer Macht einher, du begibst dich in eine machtvollere Position. Damit die Macht sich nicht zu lange sammelt, ist Rotation ein wichtiges Prinzip. Frag dich beizeiten, ob du noch die richtige Person für das Ratsmandat bist, wenn nicht, gib es ab, wenn du dir unsicher bist, gib die Frage in deine Abteilung und lass z.B. neu darüber abstimmen. Es bietet sich an, dass nicht beide Personen, die im Rat sind, das Mandat gleichzeitig abgeben. Wenn eine neue Person dazu kommt, kann die Person, die schon länger dabei ist, die neue an die Hand nehmen und alles ein bisschen zeigen, dann wird der Übergang leichter.
Wir leben in einer Welt von Männern für Männer. Männer nehmen eher Machtpositionen ein, Männer trauen sich eher in repräsentative Rollen und Männer machen häufig Politik, ohne Frauen mitzudenken. Um dem entgegenzuwirken und - nach Möglichkeit - einen Rat mit ausgeglichenen Geschlechterverhältnissen zu haben, verfolgen wir bei der Bestimmung unserer Ratsdelegierten ein paritätisches System. Die Ratsposten werden (nach Möglichkeit) von zwei Personen unterschiedlichen Geschlechts besetzt.
Es ist klar, dass das nach sehr viel klingt und man dies als Einzelperson nicht immer alles schaffen kann, das sind die Idealvorstellungen einer Ratsdelegierten, niemand soll sich zu sehr unter Druck gesetzt fühlen, alles davon einzuhalten. Es gehört auch dazu, Zeit zu brauchen, um in diese Rolle reinzuwachsen und Fehler zu machen. Unter anderem deswegen gibt es zwei Personen, die sich die Rolle teilen.
Inspirierend für uns: Die Prinzipien des guten Regierens der zapatistischen Bewegungen
- Dienen und sich nicht bedienen. (Servir y no servirse)
- Repräsentieren und nicht ersetzen. (Representar y no suplantar)
- Aufbauen und nicht zerstören. (Construir y no destruir)
- Gehorchen und nicht befehlen. (Obedecer y no mandar)
- Vorschlagen und nicht aufzwingen. (Proponer y no imponer)
- Überzeugen und nicht besiegen. (Convencer y no vencer)
- Nach unten gehen und nicht nach oben. (Bajar y no subir)
Die rechtliche Grundlage
Vorstand, Mitgliederversammlung, Beirat… was ist das und wie funktioniert das?
Folgendes ist in der Satzung festgelegt:
§ 7 Organe
(1) Die Organe des Vereins sind: a) der Vorstand b) der Beirat c) die Mitgliederversammlung
§ 8 Vorstand
(1) Der Vorstand besteht aus a) dem/der Vorsitzenden, b) dem/der stellvertretenden Vorsitzenden c) dem/der Finanzwart*in d) Beisitzer*innen
(2) Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung und der Beschlüsse der Mitgliederversammlung. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit absoluter Mehrheit. Der Vorstand ordnet und überwacht die Tätigkeit der Abteilungen; er ist berechtigt, für bestimmte Zwecke Ausschüsse einzusetzen. Der Vorstand kann verbindliche Ordnungen erlassen. Über seine Tätigkeit hat der Vorstand der Mitgliederversammlung zu berichten.
(3) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch ein Vorstandsmitglied vertreten.
(4) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Er bleibt bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind nur Vereinsmitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines Vorstandsmitgliedes ist zulässig. Verschiedene Vorstandsämter können nicht in einer Person vereinigt werden.
(5) Beisitzer*innen werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Sie bleiben bis zur satzungsgemäßen Neuwahl im Amt. Wählbar sind Vereinsmitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben. Wiederwahl eines/einer Beisitzer*in ist zulässig.
(6) Alle Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt.
(7) Scheidet ein Vorstandsmitglied vor dem Ende seiner/ihrer Amtsperiode aus dem Vorstand aus, können die übrigen Vorstandsmitglieder bis zur Durchführung von Neuwahlen ein Ersatzmitglied berufen (Kooption).
§ 9 Beirat
(1) Aufgaben und Rechte des Beirates: a) Der Beirat berät den Vorstand in allen wichtigen Fragen des Vereins und unterstützt ihn in organisatorischen, strategischen und finanziellen Fragen. b) Der Beirat hat das Recht, den Vorstand zu einzelnen Vorhaben um Stellungnahme zu bitten. Der Vorstand ist verpflichtet, dieser Bitte binnen 4 Wochen nachzukommen. c) Der Beirat hat die Pflicht, den Vorstand auf Fehlentwicklungen hinzuweisen und ggf. die Mitgliederversammlung darüber zu informieren. d) Alle Mitglieder des Beirats dürfen an jeder Vorstandssitzung teilnehmen, sie haben kein Stimmrecht. e) Alle Mitglieder des Beirats dürfen Themen und Anliegen auf die Tagesordnung der Vorstandssitzungen setzen.
(2) Der Beirat besteht aus mind. 3 Personen.
(3) Sitzungen des Beirats a) Mindestens 1, maximal 6 Beiratssitzungen sollen je Kalenderjahr durchgeführt werden. i) Beiratssitzungen können von jedem Beiratsmitglied einberufen werden. ii) Der Vorstand darf maximal 1 Beiratssitzung je Kalenderjahr einberufen. d) Die Einladungen sind mind. 4 Wochen vor dem Termin zu versenden.
(4) Der Beirat wird wie folgt besetzt: a) Ein Sitz im Beirat kann von einem ordentlichen Mitglied oder von zwei ordentlichen Mitgliedern erfüllt werden. b) Jede konstituierte Sport- und Kulturgruppe darf einen Sitz im Beirat bestimmen. c) Die Mitgliederversammlung darf bis zu 3 Sitze im Beirat bestimmen. d) Der Vorstand darf einen Sitz im Beirat bestimmen. e) Die Roter Stern Jugend darf einen Sitz im Beirat bestimmen. f) Die Roter Stern Frauen und Queers dürfen einen Sitz im Beirat bestimmen. g) Alle Gremien sind angehalten, den Beirat möglichst paritätisch zu besetzen.
(5) Sollten die mind. 3 Personen nicht besetzt werden können, ist das Gremium nicht zustande gekommen und existiert bis zur Mindestbesetzung nicht.
§ 12 Mitgliederversammlung
(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt.
(2) Wenn 20% der Mitglieder oder der Beirat es für notwendig erachten und dies dem Vorstand schriftlich mitteilen, findet eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, zu der spätestens 21 Tage danach eingeladen werden muss.
(3) Die Einberufung einer Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich, per Post oder digital, per E-Mail durch den Vorstand unter Wahrung einer Einladungsfrist von mindestens 14 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Frist beginnt mit dem Datum des Poststempels oder dem Absendedatum der E-Mail. Das Einladungsschreiben gilt dem Mitglied als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied dem Verein schriftlich bekannt gegebene Postadresse oder E-Mail-Adresse gerichtet ist.
(4) Die Mitgliederversammlung ist, unabhängig von weitergehenden Befugnissen gemäß dieser Satzung, zuständig für a) die Änderung der Satzung, b) die Änderung der Beitrags- und Finanzordnung, c) die Wahl und Entlastung des Vorstandes, d) die Auflösung des Vereins.
§ 13 Einberufung von Mitgliederversammlungen
(1) Die Mitgliederversammlung wird von dem/der Vorsitzenden des Vorstandes, bei dessen/deren Verhinderung von seinem(r)/ihrem(r) Stellvertreterin geleitet oder einem anderen Vorstandsmitglied. Ist keines dieser Vorstandsmitglieder anwesend, so bestimmt die Versammlung den/die Leiterin mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(2) Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst. Schriftliche Abstimmungen erfolgen nur, wenn 1/3 der anwesenden Mitglieder dies verlangt; bei Wahlen muss eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn eines der anwesenden Mitglieder dies verlangt. Satzungsänderungen können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 2/3 der Mitglieder des Vereins erforderlich.
(3) Über Anträge auf Satzungsänderungen kann nur abgestimmt werden, wenn sie zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich per Post oder E-Mail beim Vorstand des Vereins eingegangen und in der Einladung mitgeteilt worden sind.
(4) Weitere Anträge, die den Verein und seine Aktivitäten betreffen, die für die Mitgliederversammlung von Wichtigkeit sind, sind ebenfalls mit einer Frist von zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich mitzuteilen. Bei außergewöhnlichen Situationen können auch Initiativanträge vor Ort gestellt werden. Über die Zulässigkeit des Initiativantrags entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit.